Ein gerichtlicher Mahnbescheid in der Post sorgt bei Betroffenen meist für Verwirrung. Was bedeutet ein solcher Brief genau? Welche Folgen sind zu beachten? Und wie sollte man reagieren? Ein Überblick.
Gerichtliches Mahnverfahren: Was ist damit gemeint?
Ein gerichtliches Mahnverfahren ist die Zahlungsaufforderung eines Gläubigers an einen Schuldner. Sie wird mit der Post förmlich zugestellt. Anders als bei normalen Mahnungen, erfolgt diese Zahlungsaufforderung aber erst nach gerichtlicher Prüfung. Bevor der Mahnbescheid also verschickt wird, ist er beim zuständigen Mahngericht geprüft worden.
Beachtet werden sollte dabei, dass dieses Verfahren eine Verjährung hemmt: In der Regel verjähren Forderungen nach drei Jahren. Mit einem gerichtlichen Mahnverfahren kann ein Gläubiger diese Verjährung verhindern, hat also auch nach Ablauf der Frist Anspruch auf die offenen Forderungen.
Gerichtliche und vorgerichtliche Mahnverfahren
Das gerichtliche Verfahren erfolgt erst, nachdem ein vorgerichtliches Mahnverfahren ohne Ergebnis geblieben ist. Vorgerichtlich oder außergerichtlich bedeutet, dass die Zahlungsaufforderung ohne Mitwirkung des Mahngerichts verschickt worden ist. Sind also verschickte Mahnungen unbeantwortet geblieben, ist das gerichtliche Mahnverfahren für den Gläubiger ein nächster Schritt, um an seine Außenstände zu gelangen.
Gesetzliche Vorgaben für ein vorgerichtliches Mahnverfahren gibt es nicht. Deshalb bestimmt der Gläubiger auch selbst, wie viele Mahnungen er verschickt, bevor er die Gerichte zur Unterstützung heranzieht. Zwischen außergerichtlichen Mahnungen und einem Zivilprozess steht das gerichtliche Mahnverfahren also in der Mitte.
Wie Betroffene sich verhalten sollten
Liegt ein Mahnbescheid im Briefkasten, sollten Betroffene auf keinen Fall untätig bleiben. Reagieren diese innerhalb von 14 Tagen nicht, kann es zu einem Vollstreckungsbescheid durch den Gläubiger kommen. In einem solchen Fall würde das eine Zwangsvollstreckung bedeuten, und die sollten Betroffene nach Möglichkeit vermeiden. Wer also verhindern will, dass am Ende Gerichtsvollzieher Wertgegenstände pfänden, sollte auf einen Mahnbescheid reagieren.
Gewünschte Reaktion ist natürlich eine zeitnahe Tilgung der Schulden. Innerhalb von zwei Wochen haben Betroffene aber auch die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Dies erfolgt beim zuständigen Gericht und wird über das Formular getätigt, das jedem Mahnbescheid beiliegt. Im Anschluss daran kann der Kläger entweder auf seine Forderung verzichten oder Klage einreichen. Damit würde das Mahnverfahren zu einem Zivilprozessverfahren werden. Wird der Konflikt zwischen Gläubiger und Schuldner dann in einem regulären Gerichtsverfahren weitergeführt, lassen sich zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten nicht vermeiden.
Wie kann Faircollect helfen?
Gerichtliche Auseinandersetzungen oder auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind mit viel Aufwand sowie zusätzlichen Kosten verbunden und sollten nach Möglichkeit für Schuldner und auch für Gläubiger vermieden werden. Ein vermittelnder Kommunikator kann hierbei bereits im Vorfeld eingesetzt und aktiv werden. Die Faircollect GmbH positioniert sich als ein solcher Vermittler und ist darüber hinaus Inkasso-Dienstleister mit großer Erfahrung. Faircollect kümmert sich beispielsweise um das gerichtliche und auch außergerichtliche Mahnverfahren, Zahlungserinnerung, Schuldnerauskunft, Adressermittlung, streitige Klageverfahren oder auch die Beantragung eines Vollstreckungbescheids.
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