Was ist ein Vollstreckungsbescheid?
Ein Vollstreckungsbescheid ist zunächst einmal ein gerichtliches Schreiben bzw. Dokument, mit dem Wertgegenstände, Konten oder auch Einkommen gepfändet werden können. Absender eines Vollstreckungbescheids ist in der Regel das zuständige Amtsgericht und wird per Post oder von einem Gerichtsvollzieher zugestellt. Ein Vollstreckungsbescheid ist von Amts wegen ein sogenannter Vollstreckungstitel und initiiert eine Zwangsvollstreckung.
Wie kommt es zu einem Vollstreckungsbescheid?
Wenn eine Forderung nicht bezahlt und der damit einhergehende Mahnbescheid ignoriert wurde, sind die Voraussetzungen für einen Vollstreckungsbescheid gegeben.
Ein Vollstreckungsbescheid wird beim Amtsgericht beantragt, sobald das Mahnverfahren alle vorher obligatorischen Stufen durchlaufen ist. Zunächst einmal hat der Gläubiger eine reguläre Rechnung geschrieben und übermittelt. Dem folgt bei ausbleibender Zahlung zunächst eine schriftliche Zahlungserinnerung, möglicherweise auch erst im Anschluss an ein informelles Gespräch – nicht jede ausbleibende Zahlung geschieht ja aus bösem Willen.
Die ersten Schritte: Das Mahnverfahren
Folgt allerdings auf die schriftliche Erinnerung keine Reaktion oder auch eine Zahlungsverweigerung, ist der nächste Schritt, formgerecht zu mahnen. Dadurch wird nicht nur die Verjährungsfrist aufgeschoben – um sechs volle Monate –, es initiiert auch eine stärkere Verbindlichkeit, denn wenn der Schuldner nicht innerhalb von vierzehn Tagen widerspricht, ist ein Vollstreckungsbescheid beantragbar. Mit ihm werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen möglich, zum Beispiel eine Pfändung, die vorwiegend durch einen Gerichtsvollzieher geschieht.
Zeitliche Konventionen und Fristen: Schutz vor Willkür
Wichtig ist, den Vorgang im Vorfeld im Rahmen der rechtlichen Vorschriften durchzuführen: Eine Zahlungserinnerung und eine Mahnung müssen beispielsweise mit einem angemessenen zeitlichen Abstand übermittelt werden: fünf bis zehn Tage sieht der Gesetzgeber für eine Mahnung vor. Denn schließlich ist auch der Schutz des Schuldners vor unangemessenen Zahlungsfristen und willkürlicher Bedrängung im Geschäftsverkehr erheblich. Deswegen ist das Mahnverfahren auch zweistufig aufgebaut, um die Hürde zu erhöhen. Es sollte eigentlich nicht extra betont werden, aber natürlich ist genauso erheblich, dass die Forderung berechtigt ist.
Beantragung des Vollstreckungsbescheids
Die Beantragung eines Vollstreckungsbescheids kann erfolgen, sobald zwei Wochen keine Zahlung nach dem Mahnbescheid eingegangen ist. Dafür ist nach den zwei Wochen insgesamt sechs Monate Zeit. Der Mahnbescheid muss zum Nachweis des Vorgangs auch gemeinsam mit dem Formular zur Beantragung beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Übrigens: Für den Gesamtvorgang bleiben in der Regel etwa drei Jahre Zeit, denn so lange dauert es normalerweise, bis Schulden verjähren. Umgekehrt schützt ein Vollstreckungsbescheid normalerweise vor Verjährung, denn der Gläubiger hat stattliche 30 Jahre Zeit, um seinen Anspruch geltend zu machen.
Durchführung über einen Dienstleister
Ein Vollstreckungsbescheid kann auch von Dienstleistern, die im Namen des Gläubigers handeln, beantragt werden. Die Faircollect GmbH aus Langenfeld ist Anbieter für Forderungs- und Rechnungsmanagement sowie von Inkasso-Dienstleistungen. Im Vordergrund steht für Faircollect zunächst die Vermittlung in der Kommunikation zwischen Gläubigern und Schuldern. Ein Vollstreckungsbescheid ist dabei der letzte Ausweg; Ziel ist es stets, offene Forderungen vorher zu regeln. Zahlreiche Leistungen und eine IT-Infrastruktur gemäß aktuellen Sicherheitsstandards mit Standort Deutschland machen die Faircollect GmbH zu einem professionellen Dienstleister mit langjähriger Erfahrung.
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