Die anstehende Geburt des eigenen Kindes ist für die meisten Eltern nicht nur ein Grund zu großer Vorfreude, sondern oftmals auch die aufregendste und schönste Zeit im Leben. Die moderne Medizin kann eventuelle Komplikationen vor oder während der Geburt eines Kindes zumeist rechtzeitig erkennen und entsprechend reagieren.
Dennoch können Fehler von Ärzten und des medizinischen Personals niemals hundertprozentig ausgeschlossen werden. So ist etwa Sauerstoffmangel eine häufige Ursache für körperliche und geistige Schäden eines neugeborenen Kindes. Auch Mütter können im schlimmsten Fall schwere Schäden nach der Geburt davontragen.
Die Konsequenzen eines möglichen Geburtsschadens begleiten die Opfer in vielen Fällen ein Leben lang. Eine solche Situation ist für die Betroffenen und ihr familiäres Umfeld nicht nur emotional äußerst belastend, sondern vor allem auch finanziell. Kommt es bei auftretenden Schäden vor, während oder direkt nach einer Geburt zu Komplikationen, bei denen der Verdacht eines Behandlungsfehlers des medizinischen Personals im Raum steht, sind die Gerichte gefragt. Dort geht es regelmäßig um sechs-, manchmal sogar siebenstellige Entschädigungszahlungen, mit denen das Leid der Opfer und ihres direkten Umfelds zumindest etwas verringert werden soll.
Ernsthafte Schäden bei der Geburt werden oftmals durch den Mangel von Sauerstoff verursacht. Die Unterversorgung des Kindes mit Sauerstoff im Mutterleib kann unter Umständen außergewöhnlich schwere hypoxische Hirnschäden nach sich ziehen. Mehrere Aspekte können zu einem solchen Vorfall führen, etwa unterlassene oder fehlerhafte Voruntersuchungen von Mutter und Kind, eine falsche Einschätzung des Risikos bei der Frage nach einem Kaiserschnitt oder auch eine zu späte Einleitung der Geburt, ob auf natürliche Art oder per Sectio.
Geburtsschadensrecht: Behandlungsfehler und Schmerzensgeldansprüche
In solchen Fällen, bei denen es wegen einer Fehlbehandlung zu Geburtsschäden bei einem Kind oder Verletzungen bei der Mutter kommt, haben die Betroffenen Ansprüche auf signifikante Schmerzensgeldzahlungen, welche entweder als Einmalzahlung oder als lebensbegleitende Schmerzensgeldrente geleistet werden können. Dabei gibt es allerdings zahlreiche Aspekte zu beachten. So sind die Eltern zunächst in der Beweispflicht und müssen nachweisen, dass ein Geburtsschaden die Folge von Diagnose- oder Behandlungsfehlern ist. Dies muss zudem innerhalb eines dreijährigen Zeitraums erfolgen.
Wenn ein Gericht allerdings einen groben Behandlungsfehler seitens des medizinischen Personals feststellen kann und zum Beispiel ein Arzt oder eine Hebamme klar gegen medizinisch bekannte, klare Behandlungsregeln und gesicherte Erkenntnisse verstoßen hat, dreht sich die Beweislast um. In solchen Fällen müssen dann Krankenhäuser und Ärzte beweisen, dass ihre angeordneten Behandlungen (oder das Unterlassen solcher) einen aufgetretenen Geburtsschaden eben nicht verursacht haben. Dies gilt zum Beispiel auch, wenn Patientenakten unvollständig sind oder Behandlungen überhaupt nicht dokumentiert wurden.
Auch sollte bei Auftreten eines Geburtsschadens ein Feststellungsantrag geltend gemacht werden, damit auch mögliche Spätfolgen, welche in den Tagen und Wochen nach einer Entbindung noch nicht absehbar sind und sich vielleicht erst Jahre später manifestieren, rechtlich abgedeckt sind.
Die Beträge, welche im Bereich des Geburtsschadensrechts für Schmerzensgelder und Schadensersatz geleistet werden, gehören aufgrund der heiklen Thematik und des hohen Risikos, besonders für betroffene Neugeborene, zu den höchsten im deutschen Schadensersatzrecht. Damit einher geht allerdings auch, dass sich die Haftpflichtversicherungen der Ärzte und Krankenhäuser regelmäßig und vehement gegen die Zahlung von angemessenen Beträgen wehren. Neben den finanziellen und vor allem emotionalen Schäden, welche Menschen vor allem langfristig durch einen Geburtsschaden erleiden können, kommen also häufig noch besonders stressige und zehrende juristische Verfahren hinzu.
Geburtsschadensrecht: Was kann ich tun, wenn meine Familie persönlich betroffen ist?
Auch wenn Geburtsschäden bei Neugeborenen nicht immer offensichtlich als solche zu erkennen sind – sollte der Verdacht auf eine Schädigung des Kindes oder der Mutter auftreten, sind nicht nur medizinische, sondern auch juristische Spezialisten gefragt. Geburtsschäden beziehungsweise das Geburtsschadensrecht sind komplexe Themengebiete, bei denen nicht nur Einfühlungsvermögen gefragt ist, sondern vor allem Expertise und Erfahrung mit vergleichbaren Fällen und Urteilen.
Daher sollte in jedem Fall eine erfahrene Fachanwaltskanzlei konsultiert werden, welche sich nicht nur auf Medizin- und Arzthaftungsrecht versteht, sondern das Geburtsschadensrecht im Speziellen kompetent abdecken kann. So können betroffene Familien ihre Chancen auf eine faire Behandlung und angemessene Entschädigungen, etwa in Form einer lebenslangen Schmerzensgeldrente, maximieren.